Förderinfos

Merkmale eines LEADER Projektes

LEADER Projekte werden gefördert wenn sie:

  • zur Steigerung der Wertschöpfung der Region Sauwald-Pramtal beitragen,
  • das natürliche und kulturelle Erbe der Region nachhaltig weiter entwickeln oder
  • für das Gemeinwohl wichtige Strukturen und Funktionen in der Region gestärkt werden

Bitte planen Sie für die bis zur Projektumsetzung eine Vorlaufzeit von 3-5 Monaten ein!

LEADER Projekte haben folgende MERKMALE:

Innovatives Konzept

Das Projektvorhaben basiert auf einem innovativen Konzept und etabliert neuartige Produkte bzw. Dienstleistungen, neue Verfahren bzw. Prozesse, neue Vermarktungswege oder Organsationsformen.

Mehrwert für die Region

Das Projekt schafft Mehrwerte für die Region Sauwald-Pramtal (Wertschöpfung,  Arbeitsplätze, Wissen, Erhalt regionaler Strukturen, etc.).

Vernetzung

Die Zusammenarbeit und Vernetzung von Wirtschafts- und Lebensbereichen bzw. Bevölkerungsgruppen und Gemeinden innerhalb und über die Region hinaus wird gefördert.

Stärkung der Lebensqualität

Das Projektvorhaben trägt zur Stärkung der Lebensqualität unserer EinwohnerInnen und/oder der Aufenthaltsqualität unserer Gäste bei.

Projektträgerschaft

Für das Projekt gibt es einen/e ProjektträgerIn (Privatpersonen, Vereine und Verbände, ARGE, Gemeinden, Betriebe etc.).

Eigenmittel

Die Eigenmittel zur Projektumsetzung sind gesichert. (LEADER-Projekte müssen vorfinanziert werden und Fördermittel werden erst nach der Projektabrechnung ausbezahlt).

Nachhaltige Nutzung

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die nachhaltige Nutzung des Projektvorhabens sind auch nach dem Auslaufen der Förderung sichergestellt.

Auswahlverfahren

Projektauswahl

Die Projektauswahl geschieht durch die Mitglieder des PAG nach einem einheitlichen Bewertungsschema (Kriteriensystem).

Die Bewertungen werden von den Mitgliedern einzeln und schriftlich durchgeführt. Danach wird der Durchschnittswert ermittelt. Wird das Projekt positiv bewertet, folgt die Festlegung der Förderintensität. In einer Abschlussdiskussion werden die Gründe für die Zu- oder Absage bzw. die Höhe der Förderung formuliert.

Dieses gemeinsame Ergebnis wird dem/der FörderwerberIn schriftlich mitgeteilt.

Projekteinreichung

Wurde das Projekt positiv bewertet und die Förderhöhe festgelegt, kann das Projekt eingereicht werden. Dazu sind spezielle Antragsformulare, die auf der Website des Landes OÖ abrufbar sind, auszufüllen. Das LAG-Management steht hier gerne unterstützend zur Verfügung, bzw. können die Anträge auch gemeinsam im LEADER Büro ausgefüllt werden.

Der Antrag muss von der zeichnungsberechtigten Person im Original unterzeichnet werden. Wer zeichnungsberechtigt ist, wird in den Statuten der Vereine festgelegt bzw. ist vom Antragsteller zu prüfen.

Der unterzeichnete Antrag wird samt den Vergleichsangeboten und Originalunterlagen vom LEADER-Büro an die bewilligende Stelle weitergeleitet. Eine Kopie des Antrages bleibt im LEADER-Büro.

Die bewilligende Stelle klärt die förderrechtlichen Kriterien (z. B.: Wettbewerbsrelevanz, Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien) und kann noch Auflagen oder Nachforderungen erteilen. Im positiven Fall wird das Projekt ohne weitere Auflagen genehmigt. Diese Genehmigung wird schriftlich erteilt.

Die Projektauswahl läuft nach folgendem Schema ab:

projektauswahl

Projektauswahlkriterien

Die Kriterien der Projektauswahl wurden aus den Prinzipien zu den Auswahlkriterien lt. dem Bundesprogramm für ländliche Entwicklung erarbeitet.

Formelle Kriterien

Die formellen Kriterien müssen alle mit JA beantwortet sein. Ausnahme bildet hier die Irrelevanz etwaiger Kriterien, wie zum Beispiel die Wirtschaftlichkeitsrechnung bei nicht wertschöpfenden Projekten. Da diese Kriterien keine aktive Bewertung zulassen, sondern durch Vorlage diverser Unterlagen beantwortet werden, werden diese bereits durch das LAG Management in die einzelnen Bewertungsbögen der PAG Mitglieder eingetragen.

Formelle Kriterien:

  • Trägt maßgeblich zur Zielerreichung der LES bei?
  • Leistet einen Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans?
  • Regelungen zur Kostenplausibilisierung werden eingehalten und das Vergaberecht wird eingehalten?
  • Beurteilung der fachlichen Qualität liegt vor?
  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit des Projekts ist gegeben (bei wertschöpfenden Projekten)?
  • Kostenkalkulation ist plausibel?
  • Finanzierung des Projektes ist gewährleistet?

Qualitätskriterien

Das inhaltliche Auswahlverfahren in der Region Sauwald-Pramtal erfolgt nach einem Kriteriensystem, welches wesentliche Inhalte und Dimensionen eines Projektvorhabens durch das Heranziehen von insgesamt 17 Kriterien in vier Kriterienbereichen bewertet- und vergleichbar macht.

Dieses Kriteriensystem ist die Grundlage für den von ProjektwerberInnen auszuarbeitenden Projektantrag, ein Antragsleitfaden dient diesen als Orientierung für die Konkretisierung und Beschreibung ihrer Projektidee. Die auszufüllenden Punkte im Antragsformular sind im Wesentlichen den einzelnen Projektauswahlkriterien zugeordnet, so kann ProjektwerberInnen bereits vor Konkretisierung des Projektes und Verschriftlichung der Inhalte genau aufgezeigt werden, worauf das regionale Auswahlgremium bei der Beurteilung achten wird. Dies schafft die nötige Transparenz, Effizienz und Klarheit in der Kommunikation mit den ProjektwerberInnen.

Neben der Orientierungsfunktion für ProjektwerberInnen wird das regionale Kriteriensystem vom Projektauswahlgremium (PAG) zur Entscheidung über Förderempfehlung potentieller LEADER-Projekten in der Region herangezogen.

auswahlkriterien

Transparenz & Vertraulichkeit

Eine transparente und nachvollziehbare Darstellung bzw. Dokumentation der getroffenen Förderentscheidungen ist notwendig und dient neben der Erfüllung eines Grundbedürfnisses nach Information sowohl für die ProjektwerberInnen als auch für die interessierte Öffentlichkeit vor allem auch der Qualitätssicherung durch verbesserte Projektanträge. Vor allem bei Ablehnungen sollen konkreten Begründungen und Argumentationen Ausgangspunkt für verbesserte und überarbeitete Anträge sein.

Die Beantragung von Projekten erfolgt laufend, alle dafür relevanten Informationen werden den Projektwerbern rechtzeitig auf der Website der LAG zur Verfügung gestellt. Die Auswahlsitzungen finden grundsätzlich vierteljährlich statt. Die Termine werden rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben.

Transparenz für ProjektwerberInnen

Ein Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Projektauswahlgremiums wird möglichst zeitnah an die ProjektwerberIn übermittelt.

Entscheidungen über Projektauswahl sind zu begründen, vor allem bei Ablehnungen ist auf eine möglichst genaue Erläuterung zu achten, um bei abgelehnten Anträgen Möglichkeiten zur konkreten Verbesserung aufzuzeigen. Dabei ist die Nennung von Punktevergaben in einzelnen Kriterien oder die Nennung von Namen der Mitglieder des Projektauswahlgremiums im Rahmen von Projektauswahlentscheidungen nicht zielführend.

Vor allem bei Ablehnungen von Projektanträgen wird auch ein Ablehnungsgespräch mit Obmann bzw. Obfrau und LAG-ManagerIn angeboten. Dabei können Potentiale für Abänderungen und Wiedereinreichungen erörtert werden.

Transparenz für die Öffentlichkeit

Die Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche und sensible Daten des Projektwerbers  bzw. der Projektwerberin oder des Projektes muss jederzeit gesichert sein. Dennoch gibt es einen legitimen Anspruch der Öffentlichkeit auf möglichst transparente und nachvollziehbare Information über die Projektauswahl im Zuge der Umsetzung der mit der Bevölkerung erarbeiteten Lokalen Entwicklungsstrategie 2014-2020.

Folgende Grundsätze sollen dabei beachtet werden:

  • Es werden KEINE Daten zu Fördersummen, Projektsummen und Förderquoten eines einzelnen Projektes veröffentlicht oder außerhalb des Projektauswahlgremiums diskutiert.
  • Die im regionalen Projektauswahlgremium selektierten Projekte werden anhand eines einheitlichen Schemas auf der Website der LAG vorgestellt.
  • Daten zu Projekten der gesamten Lokalen Aktionsgruppe oder zu einzelnen Aktionsfeldern werden kumuliert auf der Website veröffentlicht, unter der Voraussetzung, dass aufgrund einer ausreichenden Anzahl von vorgestellten Projekten keine Rückschlüsse auf einzelne Projekte möglich sind.

Geheimhaltungsvereinbarung für PAG-Mitglieder

Um allen Mitgliedern des Projektauswahlgremiums die Bedeutung einer vertraulichen Behandlung von Daten und Informationen zu vermitteln, wird die Geschäftsordnung des Projektauswahlgremiums eine Geheimhaltungsvereinbarung enthalten.